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Der erste Schritt

Sollten Sie unter einer Krise, seelischen Problemen oder unerklärlichen körperlichen Beschwerden leiden oder vermuten, eine psychische Erkrankung zu haben, dann lässt sich in einem Erstgespräch gut klären, ob eine behandlungsbedürftige Symptomatik vorliegt. Oft kann dies schon eine erste Entlastung bringen.

Auch wenn Sie auf Anraten des Hausarztes oder Facharztes eine Psychotherapie aufsuchen sollen, stellt dieser Termin den ersten Schritt dar. Eine ärztliche Überweisung ist hierfür nicht nötig.

 

Das Erstgespräch / psychotherapeutische Sprechstunde

Im Erstgespräch können wir herausfinden, ob eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist und ob mein Therapieangebot eine passende Behandlung Ihrer Beschwerden leisten kann. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich Sie zu Alternativen beraten und Tipps für die weitere Therapeutensuche geben. Manchmal zeigt sich auch, dass andere Unterstützungsangebote als Psychotherapie hilfreich sind, auch darüber kann ich Sie beraten.

Sollte eine ärztliche Mitbehandlung notwendig sein, kooperiere ich gern mit Ihrem behandelnden Arzt.

Für eine erste Abklärung und auch wenn kein Behandlungsplatz zur Verfügung steht, kann ich Ihnen gern ein Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde anbieten. Das ist dann hilfreich, wenn Sie eine diagnostische Einschätzung wünschen, ob und welche Psychotherapie angezeigt ist und ob es Alternativen dazu gibt.

 

Die probatorischen Sitzungen

Zu Beginn werden in sogenannten probatorischen Sitzungen eine gründliche Anamnese (Ihre Vorgeschichte betreffend) und Diagnostik durchgeführt. Ein Erklärungsmodell soll für Sie nachvollziehbar machen, warum Sie unter den Symptomen leiden und warum diese nicht von allein verschwinden. Im Behandlungsplan legen wir gemeinsam Ihre Veränderungsziele fest und wie wir diese erreichen wollen. Im Behandlungsvertrag werden die Rahmenbedingungen der Therapie formuliert.

 

Die Akutbehandlung

Sollte der Behandlungsbedarf sehr dringlich sein, kann eine zügige Akutbehandlung in die Wege geleitet werden. Diese umfasst bis zu 24 Termine á 25 Minuten (=12 Sitzungen), die mit einer anschließenden Psychotherapie verrechnet werden.

 

Die Beantragung der Therapie

Die Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse erfordert einige Formalitäten, z.B. eine konsiliarische Untersuchung bei Ihrem Hausarzt. Ihre Therapie soll so wenig wie möglich von diesen formalen Vorgängen berührt werden.

In einer Kurzzeittherapie von 12 oder 24 Sitzungen kann eine zügige Entlastung bei Krisen und begrenzten Episoden einer Störung geleistet werden. Für die umfassende Behandlung chronischer und tiefgreifender Störungen lassen sich bis zu 60 Sitzungen beantragen, darüber hinaus ist eine Verlängerung um 20 Sitzungen möglich. Grade bei langjährig vorhandenen Erkrankungen ist mir eine langfristige Begleitung wichtig, um eine dauerhafte Stabilisierung für Sie zu erreichen.

Bei privat Versicherten können die Abläufe und Kontingente variieren.

 

Der Ablauf der Therapie

Kalkulieren Sie für die erste Behandlungsphase einen Termin von 50 Minuten pro Woche ein. Später werden die Abstände zwischen den Terminen dann vergrößert. Bei intensivem Übungsbedarf können auch Doppelstunden vereinbart werden.

Es ist also hilfreich, sich zeitlich auf eine Psychotherapie einzulassen. Ziel soll immer sein, Sie zu einem eigenständigen und selbstbewussten Umgang mit Ihren Problemen zu befähigen. Dies benötigt oft Zeit, um neue Verhaltensweisen auszuprobieren und zu festigen. Auch hilfreiche neue Sichtweisen oder ein angemessener Umgang mit Emotionen können erst durch regelmäßiges Üben zur Routine werden. Hier zeigt sich die Verbindung zu naturwissenschaftlichen Erkenntnissen aus bildgebenden Verfahren: Sie erzeugen durch therapeutische Veränderungen neue Verbindungen im Gehirn, wo vorher keine waren und alte Verbindungen müssen dafür vermindert werden. Solch ein komplexer Ablauf erstreckt sich naturgemäß über einen längeren Prozess.

 

Zu den Inhalten der Therapie wählen Sie die Menüpunkte Verhaltenstherapie und Schematherapie.

 

 

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